Bei der Schlachtung von Nutztieren fällt eine Reihe von ernährungsphysiologisch wertvollen, mittlerweile aber neben der beliebten Skelett-Muskulatur vom modernen Menschen eher unbeliebten Schlachtnebenprodukten an. Diese werden, genau wie auch der ausgeweidete Tierkörper im Rahmen der Fleischbeschau als genusstauglich (für die menschliche Ernährung geeignet) oder genussuntauglich eingestuft.
Der Begriff Schlachttiernebenprodukt beinhaltet Herz, Lunge, Leber und z.B. Niere, aber auch beispielsweise Knochen, Haut, Darm und Bindegewebe. Sind diese genusstauglich, können letztere z.B. zur Herstellung von hochwertiger Speisegelatine verwendet werden. Genusstaugliche Schlachtnebenprodukte werden bei uns als frisches, hochwertiges Ausgangsmaterial für die Herstellung von Heimtierfutter verwendet. Wir auditieren unsere Zulieferer weitgehend selber, sodass wir die Verwendung von ekelerregenden, an sich aber dennoch schlachtrechtlich genusstauglichen Schlachtkörperteilen wie z.B. Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn gemäß deren Eigenverpflichtung ausschließen können. Sogar fleischbeschaulich genussuntaugliche Schlachtnebenprodukte = Schlachtabfälle können grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter Vorschriften und Bedingungen zur sinnvollen Weiterverarbeitung genutzt werden: aus Gemischen von Knochen und Schlachtabfällen werden Fett und Eiweiß für den menschlichen Verzehr ausgeschmolzen, die aber auch Ausgangsprodukte für z.B. Futtermittel, Kosmetika, Arzneimittel sind oder in technischen Produkten Anwendung finden. Jenseits der nutzungsabhängigen Widmung der Schlachtabfälle zu deren Verbrennung sind Risikomaterialien oder seuchenrechtliche Keulungstierkörper zwingend als Schlachtabfälle per se risikolos zu entsorgen. (mod. Quelle: www.bvl.bund.de)
Wir von LupoVet zeigen klare Kante zu einem eher unangenehmen oder nebulös gehaltenem Material von unersetzlich hohem Nährwert.