Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – (LFGB) definiert drei unterschiedliche Grundtypen von Futtermitteln:
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Einzelfuttermittel:
„Einzelne Stoffe, mit Futtermittel-Zusatzstoffen oder ohne Futtermittel-Zusatzstoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem, bearbeitetem oder verarbeitetem Zustand an Tiere verfüttert zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Tierernährung verwendet zu werden; den Einzelfuttermitteln stehen einzelne Stoffe gleich, die zur Verwendung als Trägerstoffe für Vormischungen bestimmt sind“ (§ 3 Nr. 11 LFGB).
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Mischfuttermittel:
„Stoffe in Mischungen, mit Futtermittel-Zusatzstoffen oder ohne Futtermittel-Zusatzstoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem, bearbeitetem oder verarbeitetem Zustand an Tiere verfüttert zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die über-
wiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Tierernährung verwendet zuwerden“ (§ 3 Nr. 12 LFGB).
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Diätfuttermittel:
„Mischfuttermittel, die dazu bestimmt sind, den besonderen Ernährungsbedarf der Tiere zudecken, bei denen insbesondere Verdauungs-, Resorptions- oder Stoffwechselstörungenvorliegen oder zu erwarten sind“ (§ 3 Nr. 13 LFGB).
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Also sind zum Beispiel die reinen Fleischdosen oder die reine Rinderkopfhautstreifen DentoBull
aus 100% Rind immer ein Einzelfuttermittel, eben aus nur einer Zutat.